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   BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79   

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https://dejure.org/1980,4812
BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79 (https://dejure.org/1980,4812)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1980 - 6 C 96.79 (https://dejure.org/1980,4812)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 6 C 96.79 (https://dejure.org/1980,4812)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Änderung eines Geschäftsverteilungsplanes - Begründetheit einer Verfahrensrevision - Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an den Tatbestand und die Entscheidungsgründe - Präsident eines Verwaltungsgerichts als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49]; BVerwGE 48, 369), folgt dies für Wehrpflichtsachen insbesondere aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Es war nicht Sinn der Neufassung, eine doppelte Wiedergabe des Beweisergebnisses im Protokoll und im Tatbestand vorzuschreiben (Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Insoweit liegt der vorliegende Fall anders als die in BVerwGE 13, 338 abgedruckte Entscheidung des erkennenden Senats, der ein Fall zugrunde liegt, in dem das Ergebnis der Beweiserhebung weder in der Verhandlungsniederschrift noch im Urteil inhaltlich wiedergegeben oder sonstwie in den Akten niedergelegt und den Beteiligten mitgeteilt worden war.
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 49]; BVerwGE 48, 369), folgt dies für Wehrpflichtsachen insbesondere aus der Neufassung der Vorschriften der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651).
  • BVerwG, 19.06.1975 - 6 C 9.75

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines ehrenamtlichen Richters - Heranziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Das war ihr auch zuzumuten (Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 -).
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76

    Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Das war ihr auch zuzumuten (Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - und vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 20.76 -).
  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Die Rüge des § 133 Nr. 1 VwGO könnte aber nur darauf gestützt werden, daß die Besetzung der 7. Kammer in der mündlichen Verhandlung, in der die angefochtene Entscheidung getroffen wurde, den maßgebenden Vorschriften des Verfahrensrechts und den Regelungen der Geschäftsverteilung widersprachen habe; denn die in § 133 Nr. 1 VwGO eingeräumte Rügebefugnis beschränkt sich auf die Besetzung des Gerichts im Zeitpunkt der Entscheidung (BGHZ 10, 130, 132 [BGH 26.06.1953 - V ZR 185/52]; Redeker/von Oertzen, VwGO, 6. Aufl., § 133 Anm. 2; Kopp, VwGO, 4. Aufl., § 133 RdNr. 4).
  • BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1980 - 6 C 96.79
    Dabei war das Präsidium in der Wahl der für die erforderliche Umverteilung der Geschäfte maßgebenden Kriterien frei (BGH, NJW 1976, 60; vgl. auch Wieczorek/Schütze, ZPO, 2. Aufl., § 21 e GVG Anm. A II; Zöller, ZPO, § 21 e GVG, 12. Aufl., Anm. III 5).
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